Schikanöses Verhalten gegenüber Individuen im beruflichen
oder schulischen Kontext und die langsame, aber
kontinuierliche Eskalation von Konflikten zwischen
Arbeitskollegen kann aus dem Arbeitsalltag einen verdeckten
internen "Kriegsschauplatz" machen (vgl. WALTER 1993). Der
dafür seit Beginn der 90er Jahre verwendete Terminus Mobbing
wurde erstmals von dem Verhaltensforscher KONRAD LORENZ für
aggressives Kollektivverhalten von Tieren benutzt, wenn
dieses von artgerechten Individualverhalten stark abweicht.
Bei der heutigen Anwendung im Humanbereich steht der Begriff
als Synonym sowohl für kollektiven als auch für
individuellen Psychoterror am Arbeitsplatz und im
Schulbereich. In den angelsächsischen Ländern gibt es dazu
seit mehreren Jahren Untersuchungen unter dem Stichwort
"Bullying". "Mobbing" wurde hierzulande durch die
populärwissenschaftliche Rezeption der Arbeiten LEYMANNS
(1993, 1995) bekannt. NEUBERGER (1995), ZUSCHLAG (1997) und
andere erkennen an, daß Streßphänomenen, die aus der
Interaktion mit Kollegen resultieren, bisher weder in der
Arbeitswissenschaft noch in der Arbeitspsychologie genügend
Beachtung geschenkt wurde. Gleichzeitig mahnen sie weitere
empirische Arbeiten an, um erstens die singuläre
Betrachtungsweise der vorliegenden Fallstudien zu überwinden
und zweitens die systemischen Bedingungen und Folgen zu
validieren. Die bisher einzige empirische Untersuchung im
deutschsprachigen Raum legte NIEDL (1995) vor.
Die Basis der eher populistisch als wissenschaftlich
geführten Mobbing-Debatte bildet das Konzept des
schwedischen Arbeitswissenschaftlers LEYMANN. Nach seiner
Definition - operationalisiert im LIPT (Leymann Inventory
for Psychological Terrorization) - ist die soziale Situation
des Mobbing geprägt durch "unethische" Kommunikation in
systematischer Form. Die Größe des Arbeitszusammenhangs
(Arbeitsgruppe, Team, Abteilung etc.), innerhalb dessen eine
Person auf feindselige Art und Weise ausgrenzt wird, spielt
dabei keine Rolle. Es kann z.B. zu offener oder verdeckter
Schikane über eine längere Zeit hinweg kommen. LEYMANN nennt
(aufgrund einer schwedischen epidemiologischen Untersuchung)
die Zahl von 3,5% aller Beschäftigten, die Mobbing
ausgesetzt sind, wenn man das Phänomen quantitativ
folgendermaßen eingrenzt: Die schikanöse Behandlung ist
mindestens über die Dauer eines halben Jahres und mehr als
einmal in der Woche gegen ein Individuum gerichtet (LEYMANN
1995, S.18; NIEDL 1995). WALTER (1993, S.38) und NEUBERGER
(1995) ziehen dagegen Definitionen vor, die sowohl die
Hilflosigkeit des Opfers als auch die des Täters
thematisieren. Im einzelnen handelt es sich um
diskriminierende Einzelhandlungen, die die Kommunikation,
das Ansehen/Image oder die Tätigkeit betreffen.
In einer norwegischen Studie wurden fünf Handlungen
genannt, die von Mobbingopfern aus einer Liste mit 19
Negativhandlungen als häufigste genannt wurden:
Nichtbeachtung von Meinungen, Zurückhaltung von
Informationen, zum Narren halten/auslachen, Tratsch/Gerüchte
und das Erinnern an kleine Fehler. NIEDL (1995, S.113) fand
als häufigste Einzelhandlung, die geeignet ist, die
Kommunikation einzuschränken, das Item "Sie werden ständig
unterbrochen". Solche Handlungen zählen jedoch zum normalen
Verhaltensrepertoire eines Arbeitnehmers und werden in
vielen Situationen auch von der Umwelt als angemessen
akzeptiert. Ohne ein Mindestmaß an kompetitiv-aggressiven
Handlungen sind z.B. keine "Spiele" denkbar, mit denen
Arbeitnehmer gern die öde Alltagsroutine durchbrechen.
Derartige Spiele sind für Organisationen geradezu
konstitutiv. Mikropolitik wird aus dieser Perspektive als
"grausames Spiel" beschrieben (vgl. NEUBERGER 1995).
Akte der Wertminderung, der Ausgrenzung und des
Imageverlustes werden als verletzend empfunden und treten
sehr viel häufiger auf als etwa körperliche Gewalt oder
sexuelle Belästigung (NIEDL 1995, S.141). Die
intersubjektive Bewertung ihres Stellenwerts und ihrer
Effekte ist jedoch objektiv kaum validierbar. Eindeutig
scheint zu sein, daß Frauen und Männer als Opfer
gleichermaßen betroffen sind. Als Täter wählen sie
unterschiedliche Formen: Männer bevorzugen - laut LEYMANN -
passive Methoden, z.B. Anschweigen, Frauen aktive Methoden,
z.B. üble Nachrede. Männer werden in mehr als zwei Drittel
der Fälle von Männern attackiert, Frauen in etwa der Hälfte
der Fälle von Frauen. Trotz dieses Befundes lassen LEYMANNS
empirische Ergebnisse keine Rückschlüsse auf ein gehäuftes
Auftreten sexueller Belästigungen am Arbeitsplatz zu.
Eine Mobbingattacke erfolgt in der Regel von einer Gruppe
gegenüber einem Außenseiter. Das "Opfer" wird systematisch
vom Informationsfluß abgekoppelt, man läßt es in
Versagerfallen stolpern und stellt - erst verdeckt, dann
offen - seine Kompetenz in Frage. Der Wahrheitsgehalt seiner
Äußerungen wird angezweifelt und seine Glaubwürdigkeit
erschüttert. Sukzessive verhält sich das Opfer dann so, wie
die Angreifer es erwarten. Es verharrt in der Defensive,
begeht Fehler bei seiner Arbeit und verliert das Vertrauen
der restlichen Umgebung. Oft verläßt es quasi als Schuldiger
den Betrieb. Mit professioneller Hilfe gelingt es jedoch
häufig, den destruktiven Zirkel zu durchbrechen und
innerhalb des Betriebs zu lösen. Eine vergleichbare
Symptomatik liegt beim Burnout-Syndrom vor.
Der typische Konfliktverlauf läßt sich in vier Phasen
einteilen: (1) ungelöste Konflikte, (2) akute
Mobbingsituation, (3) verspätete Personalarbeit, und (4)
Versuch der Ausstoßung. Nicht zu übersehen ist aber, daß das
stark gewachsene aggressive Potential der Opfer die Chancen
vergrößert, daß z.B. durch das Eingreifen Dritter
Möglichkeiten zur Konfliktüberwindung (Coping) entstehen.
HAHNE (1997) schlägt daher vor, die Phasen (5) Gegenwehr und
(6) partielle Einigung in das Konzept zu integrieren.
Aus arbeitsmedizinischer Sicht handelt es sich bei extrem
Betroffenen um Mißhandelte mit einem posttraumatischen
Syndrom, das sich zu einem allgemeinen Angstsyndrom
ausweiten kann. Insofern erscheint die Notwendigkeit
psychiatrischer Rehabilitation plausibel. Prävention soll
darüber hinaus vor weitreichenden betriebs- und
volkswirtschaftlichen Schäden schützen. Prävention auf
Organisationsebene ist z.B. denkbar durch Ausübung des
Beschwerderechts (nach §_86 BetrVG) auch in scheinbar
harmlosen Fällen bzw. durch eine freiwillige
Betriebsvereinbarung (nach §_88 BetrVG) mit expliziter
Nennung des unerwünschten zwischenmenschlichen Verhaltens
und eventueller Sanktionsmaßnahmen.
Bei einer kritischen Einschätzung des Konzeptes fällt die
attributive Ursachenzuschreibung im Sinne personaler
moralischer Anklage bzw. in Form von einfachen
arbeitswissenschaftlichen Kausalketten auf. Es gibt jedoch
keine Belege für eindeutige Kausalbeziehungen zwischen den
"objektiven" Elementen der Arbeitsbedingungen und der
subjektiven Erfahrung von Deprivation. Kritisch ist gegen
das Konstrukt "Mobbing" also einzuwenden, daß es ein
psychosoziales Grenzphänomen zu einem quantitativ und
qualitativ scheinbar klar umrissenen Gesundheitsproblem mit
diffus organisationaler Hintergrundproblematik umdefiniert.
Die Ursachenzuschreibung (Nichtbearbeitung eines Konfliktes)
ist monokausal, die von LEYMANN u.a. vorgenommene
operationale Definition erscheint beliebig. "Strukturelle
Gewalt", die über die Merkmale Führungsstil und
Arbeitsgestaltung hinausgeht, bleibt ausgeklammert. Es ist
aber die logische Konsequenz der Delegation von Steuerungs-,
Kontroll- und Disziplinierungsfunktionen auf Teams, daß das
Konfliktpotential dort anwächst. Die Gruppe übt auf ihre
Mitglieder Macht aus, ohne daß diese Machtausübung
institutionell geregelt wäre. Während die Illegitimität
hierarchischer Prozesse - z.B. durch Arbeitnehmervertreter -
benennbar, wenn auch nicht unbedingt bekämpfbar, ist, gibt
es gegen den Machtmißbrauch innerhalb von Arbeitsgruppen
keine institutionellen Abwehrmechanismen.
Die Vorstellung, eine harmonische, reibungs- und verlustarme Betriebsatmosphäre sei möglich und wünschenswert, entspricht der naiven Annahme, Konflikte seien grundsätzlich vermeidbar oder primär in persönlichen Unzulänglichkeiten der Organisationsmitglieder begründet. Konflikte entstehen durch kontroverse wirtschaftliche und politische Interessen und aufgrund prinzipieller Dilemmata. Nicht mehr alltäglich und hinnehmbar ist es allerdings, wenn sie in menschenverachtendes Agieren ausarten. Eine derartige Konfliktzuspitzung wird gelegentlich bei Outplacement-Strategien von Arbeitgeberseite verfolgt, wenn die Selbstkündigung von Mitarbeitern angestrebt wird. Um juristisch nicht angreifbar zu werden, wird jede klärende Transparenz vermieden; die Belastungssituation steigt für den Betroffenen ins Unerträgliche. Nicht nur in solchen Fälle sollte das Motto der Aktionsforschung gelten: "Zuerst helfen und dann forschen" (NIEDL 1995, S.13).
Literaturhinweise